Die Schwerpunkte
Unsere Stärken

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung im Vertrags- und Schadensersatzrecht.

Im Vertragsrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen werden hiebei umfasst.

Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatz- und Haftungsrecht.

Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsbeistand neben sich zu wissen, welche die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere bis mittelständische Unternehmen. Sie finden Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, Fälle von Mobbing und Diskriminierung, Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kündigungsschutz.

Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung – zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen unter Berücksichtigung sozialrechtlicher Aspekte wie etwa drohender Sperrfristen gehören u. a. dazu.

Im Öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken.

Hier helfen Ihnen unser fachliches Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen an Ihre Rechtsfragen. Das bedeutet für meine Kanzlei Denken in betrieblichen Abläufen und ohne starre juristische Betrachtungsweise beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Erb- & Familienrecht

Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll.

Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier suchen wir den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall.

Erben heißt grundsätzlich alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch Erbvertrag oder Testament und die Planung der Vermögensnachfolge – unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte – ist von Ihrem Willen abhängig.

Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.

Die anwaltliche Beratung hilft Ihnen hier, Ihren Willen zu verwirklichen.

 

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der aufgrund Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Dabei geht es nicht immer harmonisch zu, sodass es einige Probleme zu lösen gibt: Scheidung, Sorgerecht, Kindesumgang, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Familienrecht.

Leasingrecht

Leasing beinhaltet, dass der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer bleibt.

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass man den Leasinggegenstand nach Vertragsende behalten darf oder ein Anrecht darauf hat, diesen zu dem kalkulierten Restwert zu erwerben.

Unterschieden wird zwischen Mobilien-Leasing, wie zum Beispiel Kfz-Leasing oder Geräte-Leasing, und Immobilien-Leasing.

Eine weitere Unterscheidung im Leasingrecht erfolgt durch die Wahl der Vertragsart – beispielsweise Kilometervertrag, Restwertgarantie, Teilamortisation oder Vollamortisation – und die Möglichkeit der Kündigung, beispielsweise feste Laufzeit unter Ausschluss der ordentlichen Kündigung. Im Leasingrecht ist auch zu unterscheiden, ob der Leasingvertrag von einem privaten Leasingnehmer (Privat-Leasingvertrag) oder einem gewerblichen Leasingnehmer (Gewerbe-Leasingvertrag) abgeschlossen wurde.

Abhängig hiervon hat die Rechtsprechung zahlreiche vertragliche Klauseln für unwirksam erklärt, denn es handelt sich in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nur in einem bestimmten rechtlichen Rahmen Gültigkeit besitzen.

Wenn Sie Bedarf an einer rechtlichen Betreuung haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Zu unseren Mandanten zählen Mieter wie Vermieter. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen.

Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile.

Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist also auf der sicheren Seite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen.

Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören unter anderem: Die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses.

Durch die Rechtsprechung der Gerichte zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei uns Rat holen.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Gemeinschaft und der Verwalter haben vielfach Probleme mit Wohnungseigentümern: Das fängt bei der Nichtzahlung der laufenden Wohngelder an, geht über die Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude bis hin zu Umbauten.

Durch die Vertretung von sowohl Eigentümern als auch Verwaltern der Gemeinschaft sind uns eine Vielzahl der in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftretenden Probleme bekannt. Dabei behalten wir bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis “einfach” durch Kündigung und Umzug aufheben lässt.

Ein Rechtsstreit wird daher regelmäßig erst als letzte Möglichkeit empfohlen.

Pferderecht

Die langjährige Erfahrung im Pferdesport, ob als Reiter, Pferdeeigentümer oder dem ehrenamtlichen Engagement im Reitverein, stellt die Grundlage für ein spezialisiertes Wissen im Bereich des Pferderechts dar. Denn nicht nur die Streitigkeiten zwischen Pferdeverkäufer und Pferdekäufern können zu juristischen Auseinandersetzungen führen. Vielmehr umfasst der Bereich des Pferderechts ein weit gefächertes Spektrum.

Wir beraten und vertreten Sie dabei in allen Sparten, die im Zusammenhang mit Pferden stehen.

 

  • Individuelle Erstellung von Verträgen (bspw. Pferdekaufvertrag, Reitbeteiligungsvertrag, Bereitervertrag, Einstallervertrag)
  • Mängelhaftung und Rückabwicklung beim Pferdekaufvertrag
  • Pferdepensionsrecht (bspw. Haftung des Pensionsbetreibers oder des Einstallers)
  • Tierarzthaftung
  • Hufschmiedhaftung
  • Pferdehalterhaftung
  • Reitvereinhaftung
  • Reitlehrerhaftung
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Reit- und Pferdeunfällen
  • Rechte beim Sattel(ver-)kauf
Strafrecht

Zum Strafrecht gehören nicht nur schwere Verbrechen wie Mord und Totschlag, sondern auch die typische Alltagskriminalität wie Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung oder Straßenverkehrsdelikte. So kann manche Alltagsituation schnell zur Strafverfolgung durch Behörden führen. Dabei sind jeder Fall und jedes Mandat einzigartig und müssen individuell behandelt werden. Gute juristische Kenntnis im Strafrecht, eine gründliche Arbeit und Aufarbeitung der Ermittlungsakte sowie  die (taktische) Überlegung und Vorbereitung einer Verteidigungsstrategie sind im Rahmen der Strafverteidigung essenziell.

Tierrecht

Die Zahl an Tierhaltern nimmt stetig zu. So kommt es auch des Öfteren zu Streitigkeiten und  juristischen Auseinandersetzungen im Bereich des Tierrechts.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit Tieren stehen.

  • Individuelle Erstellung von Verträgen (bspw. Pferde- und Hundekaufvertrag)
  • Mängelhaftung und Rückabwicklung beim Kaufvertrag
  • Tierarzthaftung
  • Tierhalterhaftung
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Unfällen
Unfallregulierung

Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben, stellen sich viele Fragen:

  • Wie finde ich an anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • Wie kann ich meine Ansprüche gegen einen ausländischen Schädiger geltend machen?
  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
  • Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
  • Ist es sinnvoll einen Gutachter zu bestellen und wer zahlt die Kosten dafür?
  • Bekomme ich Nutzungsausfall auch für mein beschädigtes Motorrad?
  • Wer zahlt die Arztkosten?
  • Ich möchte mein Fahrzeug selbst reparieren, kann ich dafür auch Schadensersatz verlangen?
  • Was ist ein Totalschaden und was steht mir in diesem Fall zu?
  • Mein Auto muss abgeschleppt werden und ich benötige einen Mietwagen, wer kommt dafür auf?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen.

Wir stehen Ihnen bei der Verkehrsunfallabwicklung und Unfallregulierung mit Rat und Tat zur Seite.

Dabei geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall.

Dies können neben dem Fahrzeugschaden selbst auch Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall oftmals Probleme auf.

Die Versicherung begründet ihre Zahlungsverweigerung oftmals damit, dass den Geschädigten ein Mitverschulden treffe oder er seine Schadensminderungspflicht verletzt habe. Im Rahmen der Unfallregulierung bemühen wir uns um vollumfängliche Regulierung und machen Schadensersatz und Schmerzensgeld für Personenschäden und Verdienstausfall geltend.

Wir nehmen Ihnen die Probleme rund um Gutachten und Reparatur ab und leiten auf Wunsch die Kostenerstattungen der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter.

Unternehmensrecht

Im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht unterstütze wir Sie bei der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform, der Abfassung von Gesellschaftsverträgen, der Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, der Vereinbarung und Überprüfung von Wettbewerbsverboten oder der Regelung von Nachfolgeklauseln.

Dies geschieht nach Möglichkeit immer in Zusammenarbeit mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der Mandanten.

Daneben werden auch handelsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen behandelt (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen et cetera).

Verkehrs- & Bußgeldrecht

Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen.

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und auch die Abwendung eines Fahrverbotes.

Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.

Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.