Über uns
Unsere Kanzlei wurde im Jahr 1989 von Rechtsanwältin Ulrike Tress-Ritter gegründet mit Schwerpunkt der Beratung mittelständischer Unternehmen und Selbständiger mit im Arbeits- und Vertragsrecht. Spezialisierungen auf den Gebieten Erb- und Mietrecht folgten. Sehr schnell erkannte sie, dass die Kanzleistruktur weitere Rechtsgebiete zur umfassenden und kompetenten Beratung bedarf. Hierzu gehören nicht nur unsere Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgangs zu unterrichten. Vielmehr sehen wir unsere Aufgaben vor allem darin, den sichersten und kostengünstigsten Weg zu bestreiten. Oft bedeutet dies die außergerichtliche Erledigung Ihrer Angelegenheit.
Wir sind stolz darauf durch unseren persönlichen mitunter hartnäckigen Einsatz für unsere Mandanten eine jahrelange Betreuung und Bindung aufgebaut zu haben. So führt die Beratung und Vertretung in persönlichen Bereichen des Familien- oder Zivil- und Strafverkehrsrechts oft zu anderweitigen Mandaten.
Das Unternehmensmandat, das meistens als einmalige Interessenvertretung beginnt, geht nicht selten in regelmäßige sporadische Beratungen in nahezu allen Rechtsfragen, mit denen sich ein Geschäftsbetrieb konfrontiert sieht, über.